Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten - sein" von nachteiligen Einwirkungen auf Rechte Dritter; Vorbehalt nachträglicher Entscheidungen; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Umfang der Amtsermittlung durch die zuständige ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis trotz fehlenden Vorliegens eines Gutachtens des Wasserwirtschaftsamts zum Erörterungstermin; Rechtmäßigkeit eines Vorbehalts zur Festsetzung von Auflagen und Entschädigungen in einem späteren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis trotz eines fehlenden Vorliegens eines Gutachtens des Wasserwirtschaftsamts im Erörterungstermin; Rechtmäßigkeit eines Vorbehalts zur Festsetzung von Auflagen und Entschädigungen in einem späteren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.2221
- VGH Bayern, 12.09.2008 - 22 C 08.2047
- VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Mit der Erörterung darf nach pflichtgemäßem Ermessen erst dann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen für eine hinreichend problembezogene Erörterung der Einwendungen vorliegen, wobei sich die Erörterung auf die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen zu beziehen hat (vgl. BayVGH vom 4.8.2008 Az. 22 N 06.1407; BVerwG vom 5.12.1986 BVerwGE 75, 214, 225/226). - BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83
Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Die Vorschrift bezweckt allein den Schutz öffentlicher Interessen (BayVGH vom 2.2.2010 Az. 22 ZB 09.515; BVerwG vom 15.7.1987 BVerwGE 78, 40/47). - BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98
Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Für Gemeinden folgt dies aus der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Selbstverwaltungsbefugnis, die ihr im Verhältnis zum Staat materielle Rechtspositionen vermittelt (BVerwG vom 12.8.1999 DÖV 2000, 422/423).
- OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96
Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 1 WHG a.F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen zwar erkennbar ist, zum Zeitpunkt der Entscheidung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang diese nachteiligen Wirkungen eintreten werden (vgl. OVG Hamburg vom 22.3.2000 DVBl 2000, 1868/1869, m.w.N.). - VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden hat, gehören zu den Rechten Dritter i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 1 WHG a.F. auch Abwehrrechte gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen kommunaler öffentlicher Einrichtungen (vgl. BayVGH vom 29.5.2008 Az. 22 ZB 08.75 und 22 ZB 08.77). - VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.77
Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden hat, gehören zu den Rechten Dritter i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 1 WHG a.F. auch Abwehrrechte gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen kommunaler öffentlicher Einrichtungen (vgl. BayVGH vom 29.5.2008 Az. 22 ZB 08.75 und 22 ZB 08.77). - VGH Bayern, 12.09.2008 - 22 C 08.2047
Streitwert der Klage eines Zweckverbands als Träger einer öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt (§ 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG); der Verwaltungsgerichtshof hält die im Beschluss vom 12. September 2008 (Az. 22 C 08.2047) niedergelegten Überlegungen weiterhin für zutreffend; neue Aspekte haben sich insofern nicht ergeben. - VGH Bayern, 02.02.2010 - 22 ZB 09.515
Wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Die Vorschrift bezweckt allein den Schutz öffentlicher Interessen (BayVGH vom 2.2.2010 Az. 22 ZB 09.515; BVerwG vom 15.7.1987 BVerwGE 78, 40/47). - OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 13 LA 71/08
Von der Wasserbehörde zugrunde gelegte Trinkwasserbedarfsprognose als Gewichtung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Daraus folgt, dass sich der Kläger auch in seiner Eigenschaft als Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung (vgl. Art. 22 Abs. 1 KommZG, Art. 57 Abs. 2 GO), der sich gegen die dem Beigeladenen erteilte "konkurrierende" wasserrechtliche gehobene Erlaubnis wendet, nicht auf einen möglichen Versagungsgrund nach § 6 Abs. 1 WHG a.F. berufen kann (…vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Lüneburg vom 28.7.2009 ZfW 2010, 109/111). - VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, Drittschutz des von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951
Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt nach § 10 Abs. 1 WHG a.F., sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 10 Abs. 2 WHG a.F. in Betracht (vgl. BVerwG vom 29.7.1980 Buchholz 445.4 § 8 WHG a.F. Nr. 9 und vom 2.8.1996 Buchholz 445.4 § 10 WHG a.F. Nr. 5; BayVGH vom 31.7.1979 ZfW 1981, 32, 34/38 und vom 18.12.2003 BayVBl 2005, 150). - VGH Bayern, 04.08.2008 - 22 N 06.1407
Normenkontrolle; Wasserschutzverordnung; erforderliche Erörterung
- VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten - …
- VG Schwerin, 21.09.2011 - 7 A 1609/10
Klage eines Abwasserzweckverbands gegen Einleiterlaubnis eines …
Auch die Auswirkungen der Anlage auf den Wasserhaushalt können ihn nicht betreffen, da er z. B. nach eigenen Angaben in dem betroffenen Gebiet kein Trinkwasser gewinnt und auf den ungestörten Fortbestand des Wasserhaushalts in der derzeitigen Form auch nicht für die Funktion seiner Abwasserbeseitigungsanlage angewiesen wäre (vgl. zu derlei Fällen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2010 - 22 B 09.1951 -, und dessen Beschluss vom 29. Mai 2008 -, 22 ZB 08.77 -, jeweils juris), geschweige denn jenseits seiner Verbandsaufgaben kommunale Belange geltend machen könnte (…s. zu solchen etwa die Urteile des OVG M-V vom 29. Juni 1995 - 3 M 27/95 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 1996, S. 197 ff. [Konflikt genehmigter Fischzucht mit Belangen eines Seebads], und des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 14 A 424/01 -, juris Rdnr. 62 ff. [Konflikt genehmigter Abwassereinleitung mit dem erstrebten Gepräge eines Fremdenverkehrsorts]).